Das neue RTVG soll zu mehr publizistischer Vielfalt führen. Doch die DELPHInarium-Experten sind skeptisch. Die meisten glauben, dass die Neukonzessionierungen und staatlichen Auflagen nicht viel bewirken werden.
Das neue RTVG bestimmt, dass alle konzessionierten Stationen einen Leistungsauftrag erfüllen müssen. Dazu gehört u.a. die umfassende Information über politisches und gesellschaftliches Geschehen. In den umstrittenen Regionen erhielten jene Bewerber eine Konzession, welche diesen Auftrag besser zu erfüllen versprechen. Die meisten konzessionierten Stationen erhalten dafür Gelder aus dem Gebührensplitting. Das DELPHInarium-Panel befasste sich mit den Auswirkungen dieser neuen Regelungen auf die elektronische Medienlandschaft.
Umstrittener Beitrag der regionalen Sender zur Meinungsvielfalt
Umstritten ist unter den DELPHInarium-Experten die grundsätzliche Frage, inwiefern die regionalen Radio- und TV-Sender überhaupt zur Meinungsvielfalt beitragen. Am ehesten trauen dies die Experten noch den Fernsehsendern zu, die Lokalradios hingegen sehen die Befragten weniger als meinungsbildende Medien. Sie würden bestenfalls durch ihr Musikformat zur publizistischen Vielfalt beitragen. (Siehe Abbildung 1, oben)
Aber auch die meinungsbildende Funktion der TV-Sender wird als relativ unbedeutend eingestuft: Die privaten regionalen Fernsehsender würden laut Expertenmeinung an erster Stelle der lokalen Polit-Prominenz eine Plattform zur Selbstdarstellung bieten. (Siehe Abbildung 2, oben)
Nur die wenigsten Panelteilnehmer trauen den regionalen Radio- und Fernsehsendern zu, dass sie in Regionen, wo die übrigen Medien im Besitz grosser Medienhäuser sind, zur Meinungsvielfalt beitragen können.
Das Publikum bestimmt das Programm, nicht die Politik
Ob die Rechnung der Politik aufgeht, die dem Publikum bessere Programme ermöglichen wollen, ist fraglich. Nur ein Drittel der befragten DELPHInarium-Experten glaubt nämlich, dass die Programme an Profil gewinnen werden. Eine Mehrheit vermutet dagegen, dass alles beim alten bleiben wird, oder dass sich die Vielfalt sogar verringert, weil sich die Programme stärker angleichen werden. (Siehe Abbildung 3, oben)
Auf jeden Fall bleibt der Massstab aller Dinge das Publikumsbedürfnis und nicht die inhaltlichen Vorstellungen des Gesetzgebers. Oder, in den Worten eines Experten: „Die Programme müssen die Ansprüche des Gesetzgebers erfüllen und werden dadurch „besser“ – aber nicht unbedingt relevanter für das Publikum, das vermutlich andere Bedürfnisse hat als der Gesetzgeber.“
(Siehe Abbildung 4, oben)
Im Werbemarkt bleibt auch eher „alles beim Alten“
Die Auswirkungen der neuen Medienordnung auf den Werbemarkt werden sich laut mehrheitlicher Expertenmeinung auch in Grenzen halten. Etwa sieben von zehn der Panelteilnehmer sind der Meinung, dass „alles beim Alten“ bleibt. Nur zwei von zehn der Befragten geben sich optimistisch und erwarten, dass die Programme attraktiver und somit auch für Werbekunden interessanter werden könnten. (Siehe Abbildung 5, oben)
Ernüchterndes Fazit
Der Glaube an die Wirksamkeit der neuen Regelungen hält sich bei den Experten insgesamt in Grenzen. Etwas mehr als die Hälfte der Panelteilnehmer glaubt nicht, dass die politischen Massnahmen zu einer Bereicherung der publizistischen Vielfalt führen wird. (Siehe Abbildung 6, oben)