Das Bundesamt für Kommunikation hat Publicom als Evaluationsinstanz für die Qualitätssicherung bei privaten Radio- und TV-Veranstaltern anerkannt. Gemäss dem neuen RTVG sind die konzessionierten Radio- und Fernsehsender verpflichtet, den Stand ihrer redaktionellen Qualitätssicherungssysteme regelmässig überprüfen zu lassen. Publicom hat ein Evaluationsverfahren entwickelt, das auf die Praxis-Bedürfnisse privater Rundfunkorganisationen zugeschnitten ist und auch Wirtschaftlichkeitsaspekte berücksichtigt. Die Ergebnisse sollen den evaluierten Sendern helfen, ihre Programmqualität und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.